Übergänge

Anmeldung an der Grundschule

Die Schulpflicht beginnt jedes Jahr am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30.September desselben Kalenderjahres das 6. Lebensjahr erreicht haben.

Die Anmeldung erfolgt immer ein Jahr davor.

Informationen zum Anmeldeverfahren des aktuellen Schuljahres finden Sie hier.

Einschulung

Der Tag der Einschulung, der ein ganz besonderer Tag im Leben eines Schul­kindes ist, beginnt an unserer Schule traditionell mit einer Ein­schulungsfeier. Die neuen Schulkinder und ihre Familien wer­den von der Schulleitung und den beiden Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern begrüßt. Der Chor sorgt für einen herzlichen und stim­mungsvollen Empfang. 

Nach der Zuweisung der Kinder zur jeweiligen Klasse (Klasse 1a oder Klasse 1b) gehen sie mit ihren Klassenlehrerinnen / Klassenlehrern in ihren Klassenraum. Dort haben sie dann ihre „erste“ Schulstunde. In die­ser Zeit erhalten die Eltern in der Aula noch wichtige Informationen von der Schulleitung und von der OGS-Leitung.  

Am zweiten Schultag findet morgens um 8:15 Uhr ein ökumenischer Einschulungsgottesdienst in der Dankeskirche statt, zu dem auch die Eltern herzlich eingeladen sind.

Schuleingangsphase

Schulpflichtige Kinder kommen heutzutage mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Schule. So gibt es beispielsweise Kinder, die bei der Einschulung bereits Wörter lesen oder schreiben können oder schon im Zahlenraum bis 20 rechnen. Dem gegenüber sind aber auch Kinder dabei, denen noch gewisse Lernvoraussetzungen fehlen oder die nur über geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Auch die Lerngeschwindigkeit variiert von Kind zu Kind. Eine individuelle und differenzierte Förderung ist deshalb ganz besonders wichtig. 

 

Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase bezeichnet. Gemäß Schulgesetz kann diese so genannte Schuleingangsphase entweder jahr­gangsübergreifend (Klasse 1 und 2 sind gemischt) oder jahrgansbezogen (Klasse 1 und 2 sind getrennt voneinander) erteilt werden. Laut dem Kon­ferenzbeschluss vom 26.11.2004 werden an unserer Schule die Schülerin­nen und Schüler in Jahrgangsklassen, also jahrgangsbezogen, unterrich­tet. Im Rahmen der Schuleingangsphase werden grundlegende Fähig­keiten und Kenntnisse vermittelt, die für ein erfolgreiches Lernen in Klasse 3 erforderlich sind. In der Regel durchlaufen die Kinder die Schuleingangs­phase in zwei Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen Lern- und Entwick­lungsvoraussetzungen kann die Verweildauer in der Schul­eingangsphase aber zwischen einem Jahr und drei Jahren betragen. Jedes Kind hat näm­lich das Recht, drei Jahre in der Schuleingangsphase zu verbleiben, wenn es die erforderlichen Kompetenzen am Ende des zweiten Schulbesuchs­jahres noch nicht erreicht hat. Dieses dritte Schulbesuchsjahr in der Schul­eingangsphase wird aber nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerech­net. Über die Versetzung in Klasse 3 oder den Verbleib in der Schul­eingangsphase entscheidet die Klassenkonferenz. 

Von der Grundschule in die Sekundarstufe 1

Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. In der vierten Klasse werden die Kinder besonders auf den Übergang zur weiterführenden Schule vorbereitet. Im Dezember finden im Rahmen des Elternsprechtages die so genannten Empfehlungsgespräche statt, in de­nen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer den Eltern beratend zur Seite stehen.
Des Weiteren wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen, sich ge­meinsam mit ihren Eltern die in Frage kommenden weiterführenden Schu­len an den entsprechenden Tagen der offenen Tür anzusehen.
Am Ende der vierten Klasse werden die Kinder dann mit einem Festakt in der Aula verabschiedet. Nach einer kleinen Ansprache werden den Kin­dern die Abgangszeugnisse feierlich durch die Klassenleitungen über­reicht. Die Feier wird noch doch künstlerische Darbietungen von Seiten der Kinder bereichert.
Zur Schulentlassung gehört traditionell auch noch ein ökumenischer Abschlussgottesdienst, der in der Dankeskirche zelebriert wird und an dem die Kinder der 3. und 4. Klasse teilnehmen. Auch die Eltern der Viertklässler sind herzlich dazu eingeladen. Dieser Abschlussgottesdienst wird von Schülerinnen und Schülern der vierten Klasse mit Unterstützung der Religionslehrkräfte sowie in Absprache mit Pfarrer Specht vorbereitet.


Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung.

https://www.schulministerium.nrw/grundschulempfehlung-und-uebergang-die-weiterfuehrenden-schulen