Individuelle Förderung

Jedes Kind hat das Recht, entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert zu werden. Das Kind wird dort abgeholt, wo es sich befindet: Die individuelle Lernausgangslage, erforderliche Lernzeit und Entwicklungsmöglichkeiten werden berücksichtigt und in entsprechenden unterrichtlichen Maßnah­men der inneren und äußeren Differenzierung schülergerecht miteinander verbunden.


Dabei spielen Aspekte des Miteinander- und Voneinander-Lernens, Ab­läufe und Rituale im Lernprozess sowie Anleitungen zum selbstständigen Lernen eine wichtige Rolle. Durch offene Arbeitsformen wie Wochenplan, Werkstatt, Freiarbeit werden diese Ziele erfolgreich umgesetzt. Projekte, Kurse und Lerngemeinschaften ermöglichen in äußerer Differenzierung auch eine jahrgangsübergreifende Förderung.


Schneller lernende Schülerinnen und Schüler können nach Absprachen zwischen Eltern, Klassenlehrer/innen und Schulleiterin am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe teilnehmen. Dies kann auf einzelne Fä­cher und auch auf begrenzte Zeiträume bezogen sein.


Durch die Teilnahme am „Antolin“-Leseprojekt (www.antolin.westermann.de) sollen die Lesekompetenz und Lesemotivation der Schülerinnen und Schüler nach­haltig gefördert werden.

Auch die Schülerbücherei leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Lesefertigkeit. Die Schülerbücherei, die zusammen mit engagierten El­tern geführt wird, ist dienstags und mittwochs in der ersten Pause für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten mit Hilfe von „Buddy“-Kindern ist angedacht. Für ihre Bemühungen um eine kreative Leseförderung hat die GGS Schloss Benrath 2008 den Düs­seldorfer Schulpreis gemeinsam mit dem Schloss-Gymnasium erhalten.


Weitere Lernanreize sollen auch durch die Teilnahme an Wettbewerben geschaffen werden. So fördert die GGS Schloss Benrath die Teilnahme an Sportwettbewerben (Schlosslauf, Jan-Wellem Pokal, Eislauffest), sowie an Mathematikwettbewerben wie z.B. dem Känguru-Wettbewerb. 

Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)

Manchen Kindern fällt es aus sehr unterschiedlichen Gründen schwer, das Lesen und Rechtschreiben zu erlernen. Ursachen für eine Legasthenie bzw. Rechtschreibstörung können medizinischer Natur sein. Im schulischen Kontext wurde der Begriff „Legasthenie“ seit 1975 durch den Begriff „Lese-Rechtschreibschwäche“ ersetzt (s. Informationsschrift zum LRS-Erlass NRW, Stand 01.04.15). Einschränkungen im Lese-Rechtschreibprozess können je­doch auch andere Ursachen haben (bspw. sprachliche). Unabhängig von den Ursachen sollten jedoch alle Kinder mit dauerhaften Einschrän­kungen im Lesen und Rechtschreiben eine möglichst optimale Förderung erhalten.


Bereits im 1. Schuljahr kann hier positiv Einfluss genommen werden. Bleiben Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens über einen längeren Zeitraum bestehen, kann die Hamburger-Schreibprobe (HSP) Aufschluss darüber geben, ob bei einem Kind wesentliche Faktoren vor­liegen, die voraussichtlich zu Problemen im Lese- und Rechtschreib­lernprozess führen können. Schülerinnen und Schüler, bei denen diese Er­gebnisse festgestellt werden, können von einer gezielten Förderung – „LRS-Förderung“ - an unserer Schule profitieren. Hierfür ist im Stundenplan eine Stunde fest integriert, so dass betroffene Kinder einmal wöchentlich an der Förderung teilnehmen können. Der LRS-Förderunterricht findet in einer klei­nen Gruppe statt (maximal 6 Kinder), um eine ausreichend intensive Betreuung zu gewährleisten. Über zusätzliche außerschulische Fördermaß­nahmen können wir die Eltern betroffener Kinder informieren und an ent­sprechende Beratungsstellen weitervermitteln. 


An allen Düsseldorfer Schulen wurde zuletzt ein umfassendes LRS-Konzept entwickelt, welches die Maßnahmen an den einzelnen Schulstandorten koordiniert, ergänzt und Rahmenbedingungen festlegt. 

Auch die GGS Schloss Benrath hat ein solches LRS-Konzept für den Schulstandort entwickelt und festgelegt.

Förderung bei einer Rechenschwäche (Dyskalkulie)

Bestehen trotz umfangreicher Förderung im Klassenverband bei einem Kind weiterhin Schwierigkeiten beim Erlernen grundlegender mathe­matischer Kenntnisse, kann eine Durchführung des Heidelberger Rechen­tests (HRT 1-4) Aufschluss darüber geben, ob ggf. eine Rechenschwäche vorliegt. Die Testergebnisse zeigen Kompetenzen oder eingeschränkte Fähigkeiten in verschiedenen mathematischen Bereichen auf, so dass in der Folge eine individuelle Förderung geplant und durchgeführt werden kann. Liegen die Leistungen nach Maßgabe des Testes im unterdurch­schnittlichen Bereich, hat das Kind Anspruch auf eine „Dyskalkulie­förderung“ an unserer Schule. Auch diese Förderung wird einmal wö­chentlich angeboten. 

Sonderpädagogische Förderung

Bei Schülerinnen und Schülern kann individueller Förderbedarf bestehen, der eine über das übliche Maß hinausgehende, umfangreichere und stär­ker differenzierte individuelle Förderung erforderlich macht, um mit Freude erfolgreich lernen zu können. Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in einem offiziellen Verfahren festgestellt wurde, er­halten neben den individuell bewältigbaren Klassenlerninhalten z. B. zu­sätzliche Fördermaßen oder individuell aufbereitete Lernmaterialien. Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden an unserer Schule Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet (Gemeinsames Lernen). Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften der Grundschule und einer Sonderpädagogin kann eine den verschiedenen Lernbedürfnissen entsprechende Förderung gemeinsam gestaltet werden.